Ein gesunder Lebensstil, calcium- und Vitamin D-reiches Essen, sowie täglich ein Plus an Bewegung sind wichtige Parameter, zum Schutz vor und auch bei Osteoporose. Doch was hilft, wenn der berufliche Alltag kaum noch machbar ist?
Termindruck, Stress, Überstunden, körperlich anstrengende Aufgaben oder häufige Reisetätigkeit. Im fortgeschrittenen Stadium einer Osteoporose kann all das auf einmal zu einem unüberwindbaren Berg heranwachsen. Häufig wird zunächst versucht alles nach wie vor so gut es geht zu erledigen. Doch die Hürden werden zunehmend größer. Spätestens ab diesem Zeitpunkt, besser schon vorher, macht es Sinn die berufliche Situation zu überdenken. Ab wann eine Behinderung vorliegt, ist gesetzlich festgelegt. Sie besteht, wenn erhebliche Beeinträchtigungen länger als sechs Monate anhalten. Dabei ist die Teilhabe am alltäglichen Leben und im Beruf deutlich eingeschränkt.
Mit Hilfe des Osteoporose behandelnden Arzt sowie eines Sozialarbeiters kann der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis mit Grad einer Behinderung (GdB), beim Versorgungsamt gestellt werden. Bei Osteoporose ist er insbesondere von der Schmerzintensität und der daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigung abhängig. Eine alleinige, medizinisch nachgewiesene Minderung des Knochenmineralgehaltes ist keine Rechtfertigung für eine Schwerbehinderung.
Ab einem Grad von 50 Prozent gelten Beeinträchtigungen als Schwerbehinderung. Dies ermöglicht die Inanspruchnahme verschiedener Nachteilausgleiche. Dazu gehören beispielsweise ein besserer Kündigungsschutz sowie Zusatzurlaub. Dieser ist sinnvoll und wichtig, da im Vergleich zum körperlich gesunden, Schwerbehinderte öfter einen Arzt aufsuchen müssen. Und das ist mit Wartezeiten und Terminen verbunden.
Auch im Hinblick auf berufliche Reha-Leistungen ist der Grad der Schwerbehinderung wichtig. Es bieten sich zum Beispiel Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben an. Ferner die Eignungsabklärung und Erprobung für die Rückkehr in den Beruf. Auch finanzielle Dinge spielen ein Rolle. Dazu gehört Übergangsgeld während einer Reha, sowie bei beruflichen Förder- und Eingliederungsmaßnahmen. Aber auch die Übernahme von Kosten zur Schulung, Weiterbildung oder beruflicher Umschulung gehören dazu.
In der Regel gilt der Grad der Schwerbehinderung und der entsprechende Ausweis fünf Jahre. Vor Ablauf ist es ratsam den Gesundheitszustand erneut medizinisch prüfen zu lassen. Dann kann - gemeinsam mit dem Arzt oder Sozialarbeiter - ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Neben Kündigungsschutz, Reha- und Wiedereingliederungshilfen, sowie Zusatzurlaub kann der Schwerbehindertenausweis weitere nützliche Erleichterungen ermöglichen. Zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, Ermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrdienste, Kraftfahrzeughilfe, Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung, Parkplatzerleichterungen oder Wohngeld.